36 Preussische Monarchie. — § l Z. Der Grosse Kurfürst.
Diensten. Sein Verdienst vorzugsweise Ausbildung der Reiterei).
In den 70er Jahren auch Gründung einer Flotte, teils zu
Kriegszwecken, teils zum Schutz des Handels und zu selbstständigen Unternehmungen. Der holländische Admiral Raule Leiter des Seewesens. (1677 15 Schiffe.) 3) Festigung der unumschränkten Gewalt des Landesherrn (Übereinstimmung mit der Zeitrichtung! Die neu erworbenen Majestätsrechte des Kurfürsten s. o. Iii.). Dadurch Verschmelzung der auseinander liegenden und so verschiedenartigen Landestheile möglich* (Vgl. u. Viii.)
V. Loslösung von Polen. Die Schwierigkeit, die Belehnung mit (Ost-)Preussen von Polen zu erlangen, ein Antrieb mehr für den Kurfürsten, sich auch hier zum unbeschränkten Herrscher zu machen. Gelegenheit dazu bietet der schwedisch - polnische Erbfolgekrieg. (§ 12. I. A., 2.) Vorsichtig zurückhaltende Politik den beiden mächtigen Gegnern gegenüber. Nach den ersten Waffenerfolgen Karl Gustavs tritt 1656 der Kurfürst (Vertrag zu Marienburg) auf die Seite der Schweden, muss diese aber nun als Lehnsherren anerkennen. In der 3 tägigen Schlacht bei Warschau bereiten Dank brandenburgischer Tapferkeit und Kriegstuchtig-keit die Schweden dem Polenkönige eine schwere Niederlage. Den wertvollen Bundesgenossen auch ferner an seiner Seite zu erhalten, gewährleistet Karl Gustav dem Kurfürsten im
16.6 Vertrage zu Labiau die volle Unabhängigkeit in Preussen
16.7 und Ermeland. Bald darauf (1657) unterhandelt der Kurfurst,
gegen dessen Interessen ein allzu grosses Wachstum Schwedens ist auch von den preussischen Ständen dazu veranlasst, mit Polen, das ihm zu Wehlau gegen Rücktritt vom Bunde mit Schweden auch seinerseits die volle Landeshoheit in Preussen zusagt.-Der Kurfürst, nunmehr auf Polens Seite getreten, schliesst
16.8 sich 1658 dem Mächtebund gegen Schweden an (§ 12, I. A., 2).
Brandenburgische Truppen fechten an der Seite kaiserlicher
Hülfsvölker bei Ny borg (auf Fünen). Der Friede zu Oliva
l66o erkennt 1660 die volle Landeshoheit des Kurfürsten in Preussen an.
Vi Krieg gegen Frankreich und Schweden.
Bei Beginn des Krieges Ludwigs Xiv. gegen Holland (2.
* Befördert auch durch Versendung von Beamten aus dem einen Landes-
leil in,*'Bündnisnauch mit (Kaiser) Leopold für den der Kurfürst mit seiner Kurstimme eintritt.
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Extrahierte Personennamen: Admiral_Raule Karl_Gustavs Karl Gustavs Karl_Gustav Karl Gustav Ludwigs Leopold Leopold
Extrahierte Ortsnamen: Polen Polen Marienburg Schweden Warschau Schweden Preussen Schwedens Schweden Preussen Polens Schweden Preussen Frankreich Schweden Ludwigs_Xiv Holland
40 Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich.
Lebenswandels. Beförderung religiösen Sinnes (Bet- und Busstage, Dankfeste). Den heftigen Bekenntnisstreitigkeiten der Lutherischen und Reformierten sucht er durch das Verbot, den Hader auf die Kanzel zu bringen, zu steuern. (Paul Gerhard, Diakonus an St. Nicolai zu Berlin, muss sein Amt niederlegen und verlässt das Land. Erzählung von der Dichtung des Liedes ,,Befiehl du deine Wege“.) Der Kurfürst Hort der Evangelischen in allen Ländern (Ungarn, Schlesien, Polen, Piemont, Frankreich). Nach Aufhebung des Ediktes 1685 von Nantes durch Ludwig Xiv. (§ 10, Iii B 2.) 1685 Aufnahme der flüchtigen französischen Hugenotte^. (Entstehung der französischen Kolonie mit eigenem Konsistorium, eigenen Kirchen und Schulen. Einführung feinerer Gewerbe, wie z. B. der französischen Gartenkunst. Verfeinerung des geselligen Tones. Vgl. Willibald Alexis, Cabanis.)
X. Lebensende. Die späteren Lebensjahre des Kurfürsten getrübt durch häuslichen Zwist. Seine zweite Gemahlin Dorothee von Holstein (Luise Henriette f 1667). Entzweiung des Kurprinzen mit seiner Stiefmutter. Der Kurfürst bestimmt (dem von Albrecht Achilles 1473 erlassenen Hausgesetz zuwider) testamentarisch Teilung seiner Länder unter Berücksichtigung der Söhne zweiter Ehe. Der Kurprinz gewinnt gegen das Versprechen der Rückgabe des Schwiebuser Kreises die Zusicherung kaiserlichen Schutzes gegen Schmälerung seiner rechtmässigen Erbansprüche.
Der Kurfürst stirbt am 29. April 1688 nach 48jähriger Regierung. Ein Vorbild weiser Regententhätigkeit ,,der Grosse“ — erreicht er die Ziele, die er sich selber gesteckt (S. o. Iv.) und wird damit der Begründer des Brandenburgisch-Preussischen Staates. (Ausspruch Friedrichs des Grossen am Sarge des Grossen Kurfürsten: ,,Messieurs, der hat viel
gethan!“)
§ 14. Preussens Erhebung zum Königreich.
1688 I. Friedrich Iii. Kurfürst 1688—1701, König
bis
1701 1701 — I7i3- . ..
1701 [Friedrich, 2. Sohn des Grossen Kurfürsten, bei schwächlichem
bis Körper nur langsam sich entwickelnd, daher auch von seinem Vater unter-
1713 schätzt. Sein Erzieher der charaktervolle Eberhard v. Dankeimann, dem
es gelingt, die Fähigkeiten seines Zöglings über anfängliches Erwarten auszubilden, ohne indessen dessen Neigung zu äusserem Glanz und hohlem Prunk unterdrücken zu können: „Gross in kleinen und klein in grossen Dingen
(Hartes Urteil Friedrichs des Grossen über ihn). Vermählt mit der
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Extrahierte Personennamen: Paul_Gerhard Nicolai Ludwig_Xiv Ludwig Willibald_Alexis Dorothee_von_Holstein_(Luise_Henriette Albrecht_Achilles Albrecht Friedrichs Friedrich_Iii Friedrich Eberhard_v Friedrichs
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Ungarn Schlesien Polen Frankreich Nantes
i8. Jan. 1701
42 Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich.
Königstitel auch Sachsen mit Annahme der Krone Polen zustehend; Aussicht des 1692 zur Kurwürde erhobenen Hannoverschen Fürstenhauses auf den englischen Königsthron.
Die Anerkennung als „König in Preussen“ erlangt Friedrich vom Kaiser (erst nach längeren Unterhandlungen) 1700 gegen Zusicherung der Unterstützung bei dem Kampfe um Gewinnung des spanischen Erbes (§ 11, V. Urteil Prinz Eugens: „die Minister sind des Henkers wert, die Kaiserl. Maj. solches geraten“).
Am 18. Januar 1701 setzt sich Friedrich im Schlosse zu Königsberg, umstanden von den Grossen seines Reiches, selbst die Krone auf und ergreift das Zepter zum Zeichen, „dass er seine königliche Würde keinem auf Erden zu danken, sondern solche vielmehr sich selbst gegeben habe“. Darauf Krönung seiner Gemahlin durch ihn und seine feierliche Salbung in der Schlosskirche.
[Am Tage vorher Stiftung des Schwarzen Adlerordens mit der Devise „Suura cuique.“]
Urteil Friedrichs des Grossen: „Er sprach dadurch zu seinen Nachfolgern: „„Ich habe euch einen Titel
erworben, macht euch dessen würdig; ich habe den Grund zu eurer Grösse gelegt, ihr müsst das Werk vollenden ““
V. Länderzuwachs. Bei dem Tode Wilhelms Iii. von Oranien erbt Friedrich 1702 Mörs (Grafschaft am linken Rheinufer im heutigen Rgbz. Düsseldorf) und Lin gen (Grafschaft am rechten Emsufer in dem heutigen Rgbz. Osnabrück). Das gleichfalls an ihn vererbte Neufchätel und Valeng in (Grafschaft nw. vom Neufchäteler See) wird ihm anfangs von Ludwig Xiv. bestritten, aber 1707 durch die Landstände zugesprochen. Zu gleicher Zeit wird Tecklen-burg (Grafschaft am nw. Abhang des Teutoburger Waldes) durch Kauf erworben.
Vi. Fortschritte im Innern, i) Das Gewerbe wird durch Aufnahme von Ausländern (auch Friedrich gleich seinem Vater Schutzherr der Evangelischen) gefördert. 2) Das Heer wird bis auf 40,000 M. vermehrt, eine Art Landsturm (die „Miliz“) aus der Landbevölkerung gebildet. 3) Förderung von Wissenschaft und Kunst, a) 1692 Gründung der Universität Halle. (Der Rechtslehrer Christian Thomas i u s , von der Universität Leipzig durch Engherzigkeit
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Eugens Eugens Friedrich Friedrich Friedrichs Wilhelms Wilhelms Friedrich_1702_Mörs Friedrich Ludwig_Xiv Ludwig Friedrich Friedrich Christian_Thomas_i
48 Preussische Monarchie. — § 16. Regierungsantritt Friedrichs d. Gr.
1730 bei Mannheim entflohen, wird er ergriffen und als Deserteur zu Köpenick vor ein Kriegsgericht gestellt. Dieses weigert sich, über einen königlichen Prinzen ein Urteil zu sprechen, verurteilt aber Lieutenant Katte, Friedrichs Genossen auf der Flucht, zu langjähriger Gefängnisstrafe. Änderung des Urteils durch den König selbst. Friedrich wird in das Gefängnis zu Küstrin geworfen, Katte enthauptet (Major v. Buddenbrocks Entschlossenheit wendet das Todesurteil von Friedrich ab). Auf günstige Berichte des Feldpredigers Müller Milderung der Haft. Die Arbeit bei der neumärkischen Kriegs- und Domänenkammer zu Küstrin, die ihm jetzt übertragen wird, lehrt Friedrich das Verwaltungswesen gründlicher kennen. Durch Besichtigung der benachbarten Güter gewinnt er Anschauung von der Betreibung der Landwirtschaft. Zur Vermählung seiner Schwester Wilhelmine mit dem Erbprinzen von Bayreuth nach Berlin beschieden, erlangt er Verzeihung. Nach seiner (vom Vater gewünschten) Verheiratung mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig-Bevern wird er Oberst eines Regiments zu Ruppin, Der Vater schenkt ihm das benachbarte Rheinsberg, wo er sich ein Schloss bauen lässt. Zeit glücklicher Müsse, aber auch ernster Studien (Kriegskunde, Philosophie). Sein Aufenthalt im Heerlager Prinz Eugens 1734. S. § -i5, V. 3. Briefwechsel mit berühmten Zeitgenossen, wie Voltairel Erste litterarische Arbeiten. Sein „Antimacchiaveil“, gegen den Kardina. Fleury , den französischen Ministerpräsidenten, gerichtet, ein Fürstenspiegel! Nach und nach vollständige Aussöhnung mit seinem Vater, der den Sohn immer mehr schätzen lernt.]
Ii. Zeitumstände, i) Grosser Länderzuwachs Österreichs unter Kaiser Karl Vi. (1711 —- 1740). a) Vom spanischen Erbe: Belgien, Neapel, (Sardinien) Sizilien, (§ 11, X. 2). b) Ein 1716— 1718 in Gemeinschaft mit Venedig* geführter Türkenkrieg bringt durch die Siege Prinz Eugens (1716 Peterwar dein, 17 17 Belgrad) das Banat, Kroatien, das nördliche Serbien mit Belgrad und die Walachei hinzu (Friede zu Passarowitz), Länder, die freilich in einem später in Gemeinschaft mit Russland unternommenen Türkenkriege (1736 — 1739) bis auf das Banat wieder preisgegeben werden.
2) Für den grossen Länderbesitz kein männlicher Erbe! Um den Besitzstand ungeteilt zu erhalten, bestimmt Karl Vi. durch ein Hausgesetz, die sogenannte pragmatische Sanktion, dass nach seinem Tode seine Tochter Maria Theresia ihm als Erbin der Gesamtmonarchie folgen solle, und sucht die Mächte für Anerkennung dieser Sanktion zu gewinnen. (Die Töchter Josephs I., vermählt, die eine mit dem Kurprinzen von Sachsen, die andere mit dem von Bayern, verzichten auf Erbansprüche.) Daher Nachgiebigkeit des Kaisers in den meisten politischen Fragen. (So in der pol-
1715 hatte Venedig Morea an die Türken verloren. Im Frieden von Passarowitz erhält ts dafür Ersatz in Albanien und Dalmatien.
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Preussische Monarchie. — § 18. Der österreichische Erbfolgekrieg. 51
{den österreichischen Erbfolgekrieg s. § 18). Da England und Russland eine drohende Haltung einnehmen, schliesst Friedrich mit Frankreich (trotz Abneigung) ein Bündnis. Gegen Verzichtleistung auf Berg wird ihm der Besitz Niederschlesiens von dem Verbündeten zugesichert.
Maria Theresia, so bedrängt, schliesst Waffenruhe mit Friedrich (Friedrich lässt sich in Niederschlesien huldigen).
3) Das sich zu Gunsten Maria Theresias wendende Kriegsglück (§ 18, Ii.) bringt Friedrich neue Gefahr. Einem österreichischen Einfall in Schlesien kommt Friedrich durch Einrücken in Böhmen zuvor, wo ihm Karl v. Lothringen, der Schwager Maria Theresias, bereits schlagfertig gegenübertritt.
Mai 1742. Sieg Friedrichs bei Chotusitz (unfern Mai 1742 Czaslau, s.-ö. von Kollin).
[Die von Friedrich ausgebildete neue Reiterei bewährt sich, ebenso wie schon früher das Fussvolk. Persönliches Eingreifen des Königs. Besetzung einer günstig gelegenen Höhe; Wirkung der dort aufgestellten Geschütze.]
Iii. Der (Präliminar-) Friede zu Breslau,
dem der von Berlin folgt, sichert Friedrich den Besitz von Nieder- und Oberschlesien sowie der böhmischen Grafschaft Glatz. Preussen wird dadurch um 640 □ Meilen vergrössert.
[Verstimmung der Verbündeten. Ursprung des Wortes', ,,travailler pour le roi de Prusse“.]
§ 18. Der österreichische Erbfolgekrieg.
1741 — 1748. _ I74i
I. Österreichs Nöte. Nach Friedrichs Sieg bei Mollwitz Auftreten sämtlicher Feinde Österreichs (§ 17, Ii). 174 Zur Unterstützung der Ansprüche Karl Alberts "schliesst Spanien (zu Nymphenburg, einem Lustschloss bei München) ein Bündnis mit Bayern, zu dem auch Sachsen in Hoffnung auf Landerwerb später hinzutritt. Friedrichs Bund mit Frankreich s. § 17, Ii, 2. Für Maria Theresia nur England -Hannover (Georg Ii., Friedrichs Oheim), das in einen Seekrieg (Südamerika) mit Spanien verwickelt ist, Russland und Holland, die jedoch zunächst'-nicht thätig eingreifen.
Ein französisches Heer rückt gegen Hannover und hindert dies am Eingreifen, ein anderes führt den Kurfürsten Karl Albert nach Österreich, wo er sich als Erzherzog,
P~_________________
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Extrahierte Ortsnamen: England Russland Frankreich Niederschlesiens Niederschlesien Lothringen Friedrichs Breslau Berlin Nieder- Oberschlesien Friedrichs Spanien Nymphenburg Sachsen Friedrichs Frankreich England Friedrichs_Oheim Spanien Russland Holland
I
34 Preussische Monarchie. — § 13. Der Grosse Kurfürst.
Dritter Abschnitt.
Der Aufgang der brandenburgisch-preussischen
Monarchie.
§ 13. Der Grosse Kurfürst.
I. Person. Dem Kurfürsten Georg Wilhelm folgt noch mitten in den Stürmen des 30 jährigen Krieges sein Sohn Friedrich Wilhelm — „der Grosse Kurfürst“.
1640 1640—1688.
bis [Friedrich Wilhelm, geb. zu Berlin (Cöln) 1620, eine kräftige,
1688 willensstarke und dabei massvolle Natur mit ungemeinem Scharfblick und
glänzenden Herrschergaben. Seine Jugendjahre Zeit schlimmer Bedrängnisse für die Mark. I634 — 38, den Kriegsstürmen fern in Holland weilend, sammelt er wissenschaftliche Kenntnisse (Universität Leyden), bildet sich unter Leitung Friedrich Heinrichs von Oranien militärisch aus und gewinnt durch Anschauung eines freieren politischen, regeren geistigen und blühenden wirtschaftlichen Lebens weiteren Blick. Die Nachwirkung dieser Jugendeindrücke bis in sein spätestes Alter erkennbar. (Vgl. Peter den Grossen.) Der Widerstand des Jünglings gegen die an ihn herantretenden Verführungen zeigen dessen gesunden sittlichen Kern (Flucht aus dem Haag in das Leid-lager des Oraniers: „Ich bin es meinen Eltern, meiner Ehre und meinem
Lande schuldig“. Ausspruch Friedrich Heinrichs: „Eine solche Flucht
ist heldenmütiger als wenn ich Breda eroberte“). Auf Betreiben des öster-
reichisch gesinnten Ministers Schwarzenberg zurückgerufen, weilt er am Hofe seines Vaters in Königsberg und wird zwar von diesem argwöhnisch von Staatsgeschäften zurückgehalten (die gewünschte Statthalterschaft in Kleve wird ihm wiederholt verweigert), lernt aber die preussischen Verhältnisse näher kennen. 1646 Verheiratung mit der frommen Louise Henriette von Oranien (Dichterin von Kirchenliedern).]
Ii. Vorbereitende Schritte, a) Notstände, i) Die
Mark durch die feindlichen Einfälle während des 30jährigen Krieges ausgesogen und zerrüttet. 2) Der bisher allmächtige Minister Schwarzenberg leitet die Regierung im Sinne kaiserlicher Politik. Der Kurfürst nicht Herr im eigenen Lande. Jeder Wechsel der Politik bringt Gefahr erneuter Einfälle. 3) Die Besatzungen der Festungen in der Mark haben dem Kaiser den Treueid geleistet und sind dem Kurfürsten nur durch Handschlag verbunden. 4) Teile der Mark sind noch von den Schweden als Feinden besetzt. b) Beseitigung. 1) ei Kurfürst sucht den Wohlstand wieder zu heben. (S. Ix.) 2) Schwarzenberg wird nach und nach seiner Rechte entkleidet. Er stirbt schon 1641 in verhaltenem Ingrimm. 3) Den Offizieren wird der Eid auf den Kurfürsten abveilangt (nur
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Extrahierte Ortsnamen: Berlin Holland Breda Königsberg Kleve Schwarzenberg
Preussische Monarchie. — § 13. Der Grosse Kurfürst.
35
Oberst Burgsdorff in Küstrin fügt sich); die Widerspenstigen werden entlassen und eine neue Truppe wird gebildet — der Anfang eines stehenden Heeres in Brandenburg (zunächst 3000 M.). 4) Mit den Schweden wird, unabhängig vom
Kaiser, Waffenstillstand geschlossen. (Der Unwille des Kaisers über die Eigenmächtigkeit wird durch kluges Verhalten beschwichtigt.)
[Festes Auftreten und besonnene Politik des Kurfürsten bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück.]
Iii. Machterweiterung. Im westfälischen Frieden (1648) muss der Kurfürst zwar Vorpommern den Schweden überlassen, behält aber Hinterpommern und erhält als Entschädigung die Bistümer Minden, Halberstadt und Kam min sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (1680 an Brandenburg fallend). Als Kurfürst erhält er Majestätsrechte.
[1666 endgiltige Teilung der Jülich -Kleveschen Länder. Das branden-burgische Staatsgebiet umfasste somit: 1) Kur- und Neumark. 2) Kleve, Mark und Ravensberg. 3) (Ost-)Preussen (noch als polnisches Lehen)! 4) Hinterpommern (mit Kammin). 5) (Magdeburg), Halberstadt und Minden.]
Iv. Ziele. Zielbewusstes Streben des Kurfürsten auf Herstellung eines selbständigen kräftigen Staates. Daher Ziel der äusseren Politik, zunächst den Besitz von (Ost-) Preussen unabhängig zu machen, der inneren, alle Staatsglieder mit dem Bewusstsein der Einheit zu durchdringen.
Mittel 1) Sicherung reicher Einnahmequellen. Die Staatseinnahmen bisher an die (besonders für Heereseinrichtungen) karge Bewilligung der Stände geknüpft. Die Einführung einer Verbrauchssteuer, der „Accise,“ macht den Kurfürsten von den Ständen unabhängig, erleichtert den Städten die Aufbringung der Steuern und steigert die Einnahmen des Staates bedeutend. Geordnete Verwaltung. Zwar Sparsamkeit in allem Unwesentlichen, doch reichliche Ver Wendung für Staatszwecke (auch für Glanz und Prunk wo es gilt das Ansehen des Staates zu heben). 2) Schöpfung eines kräftigen Heeres. Die Zahl der Truppen wird stetig vermehrt und steigt nach und nach bis auf ,6 bis 28000 M. Feldtruppen mit 72 Geschützen. Verdienste der Generäle v. Sparr (Ausbildung der Artillerie) und Georg v. Derffhnger (vom Schneiderhandwerk [Erzählung von seinem Erlebnis an der Brücke bei Tangermünde] zum Kriegsdienste übergegangen; während des 30 jährigen Krieges in schwedischen
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38
Preussische Monarchie. — § 13. Der Grosse Kurfürst.
Stralsund (vgl. Wallenstein 1628!) werden erobert. Übergang nach Rügen unter Benutzung der jungen Flotte.]
167g. Einfall der Schweden in Preussen von Livland aus.
[Der Kurfürst setzt (Jan.) in Schlitten über die gefrorenen Haffe (das frische und das kurische), fällt den Schweden in den Rücken und verfolgt die Flüchtigen bis Riga.]
Der Friede zu St. Ger main (§8, Iii Db) entreisst 1679 dem von seinen Bundesgenossen im Stich gelassenen Kurfürsten (Eifersucht des Kaisers auf die aufsteigende Grossmacht*) das mit den Waffen gewonnene Vorpommern, mit Ausnahme eines kleinen Strichs am rechten Oderufer.
[Sein Ausspruch: „Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor!“ (Worte der Dido in Vergil., Aen. Iv, 625.]
Vii. Spannung mit dem Kaiser und Spanien.
1) Verstimmung des Kurfürsten gegen den Kaiser wegen seines Verhaltens beim Friedensschlüsse. Wachsende Spannung infolge der Nichtbelehnung mit den Herzogtümern Liegnitz, Brieg und Wohlau, auf die der Kurfürst gemäss der von Joachim Ii. mit dem plastischen Herzogshause 1537 abgeschlossenen Erbverbrüderung nach dem Tode des Herzogs (1675) Anspruch hatte. Annäherung des Kurfürsten an Ludwig Xiv. (1682 Abschluss eines Defensiv-Vertrages, aber mehr zur Friedensvermittelung mit dem deutschen Reiche). Erst 1686 Abwendung von Ludwig wegen dessen Vorgehen gegen die Protestanten und Aussöhnung mit dem Kaiser. Der Kaiser tritt den Kreis Schwiebus als Entschädigung ab. Der Kurfürst stellt dem Kaiser Hilfstruppen für den Türkenkrieg (§ 9, Iii) und tritt dem Augsburger Bündnis (§ 8, Iv. B.) bei.
2) Die von Spanien für den französischen Krieg (2. Raubkrieg) ausbedungenen Hilfsgelder werden nicht gezahlt. Der Kurfürst sucht sie (1680) mit seiner Flotte durch Kleinkrieg zur See einzutreiben. (Wegnahme spanischer Kauffahrteischiffe ; Misslingen der Unternehmung auf die spanische Silberflotte; Flucht der brandenburgischen Schiffe in den portugiesischen Hafen Lagos.)
Viii. Herstellung der unumschränkten Herrschaft in Preussen. Grosse Macht der Stände in Preussen unter Polens Lehnshoheit. Widerstand dieser, als der (durch den Vertrag von Wehlau und den Frieden von Oliva selbständig gewordene) Kurfürst als Herzog in Preussen
* Es hiess, es könne Kaiserlicher Majestät nicht gefallen, dass sich ein neues Vandalenreich an der Ostsee erhebe.
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Extrahierte Personennamen: Joachim_Ii Ludwig_Xiv Ludwig Ludwig Ludwig
Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich. 41
schönen und geistvollen Sophie Charlotte, Prinzessin von Hannover (wie ihre Mutter Freundin des Philosophen Leibniz).]
Ii. Staatsleitung anfangs in der Hand des rechtlichen Dankeimann (auch dessen 6 Brüder im Staatsdienst). Nach dessen Sturz (er sucht dem kostspieligen Hofhalt Schranken zu setzen und macht sich durch schroffes Wesen unbeliebt. Trotz mangelnder Beweise wegen Veruntreuung von Staatsgeldern verurteilt, wird er in der Festung Peitz eingekerkert, von wo den inzwischen Greis Gewordenen erst der Thronfolger bei seinem Regierungsantritt befreit) Leiter des Staatswesens der geschmeidige Hofmann Kolb von Wartenberg, der mit seinen Geschöpfen (Wartenberg, Wittgenstein und Wartensleben ,,das dreifache W“) lange Zeit seine Herrschaft behauptet und zu eigener Bereicherung benutzt. (Auch seine Gemahlin, eine ungebildete Schiffertochter, aber von natürlichen Gaben, beim König in Gunst, freilich von Sophie Charlotte verspottet.) Der Schwiebuser Kreis wird gemäss der eingegangenen Verpflichtung (§ 13, X) abgetreten.* Trotz mannigfaltiger Steuern (Generalkopfsteuer, Perrückensteuer) und Erteilung von Monopolen (Schweineborsten u. a.) ist der Hof bei den Kriegen, den kostspieligen Bauten und den zahlreichen Festen doch häufig in Geldnot.
Iii. Eintritt in die auswärtigen Kriege:
1) Der 3. Raubkrieg (des Kurfürsten Anteil an der Eroberung von Bonn s. § 8, Iv. D 2); 2) der Türkenkrieg (§ Q, Iii.); 3) der spanische Erbfolgekrieg (§ 11, Vi. a, b, c. Brandenburger fechten 1704 bei Hochstädt, 1705 bei Cassano, 1706 bei Turin, 1709 bei Malplaquet).
Iv. Die Königskrönung. Der Wunsch des Kurfürsten, die Königskrone zu erlangen, nicht bloss durch seine Neigung zu äusserem Glanz hervorgerufen. 1) Das Kurfürstentum Brandenburg kein einfacher Reichsstand mehr.** 2) Der" Kurfürst als selbständiger Herzog in Preussen vom Reiche ununabhängig. 3) Die Stellung des Kurfürsten im Rat der Mächte seiner Bedeutung nicht mehr entsprechend. (Persönliche Zurücksetzung bei Wilhelm v. Oranien im Haag. Die brandenburgischen Gesandten in den Friedensverhandlungen zu Ryswick hinter die Venetianischen gereiht u. a.) 4) Der
* Damit treten die Hohenzollerschen Ansprüche auf Schlesien wieder in Kraft.
** Schon Ludwig Xiv. soll dem Grossen Kurfürsten die Annahme des Königstitels angeraten haben.
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Extrahierte Personennamen: Sophie_Charlotte Leibniz Hofmann_Kolb_von_Wartenberg Sophie_Charlotte Wilhelm Ludwig_Xiv Ludwig
Preussische Monarchie. — § 15. Prägung preussischer Eigenart.
das schwedische Vorpommern gegen Verwüstung durch die Verbündeten und besetzt Stettin, das ihm von den Russen gegen Geldzahlung in „Sequestration“ gegeben wird, drängt Karl im Verein mit Sachsen und Hannoveranern aus Stralsund und setzt nach Rügen über, das durch Leopold von Dessau erobert wird (§ 12, D. 3). Im Frieden zu Stockhol m erhält Preussen 1720 Stettin, Vorpommern bis an die Peene, die Inselnusedom und Wolli n (§ 12, Iii. a. 2.) 3) Teilnahme am polnischen Erbfo 1 gekr ieg e (1733 bis 1735). Nach dem Tode König Augusts Ii. von Polen Wahl Stanislaus Leszcynskis (nunmehrigen Schwiegervaters Ludwigs Xv.), für den Frankreich, Spanien und Sardinien eintreten. Der Kaiser, das Reich und Russland wollen dagegen die Königskrönung des Kurfürsten von Sachsen, Augusts Iii., durchsetzen. Der ohne Nachdruck geführte Krieg, ein schwaches Nachspiel des spanischen Erbfolgekrieges, stellt noch einmal die Feldherren Prinz Eugen und Villars einander gegenüber. In der polnischen Frage hält sich Friedrich Wilhelm neutral, stellt aber für den Krieg gegen Frankreich 10000 M. (der junge Kronprinz Friedrich im Lager Eugens).
[Im Wiener Frieden (1735) wird 1) August Iii. als König von Polen anerkannt; 2) Stanislaus Leszcynski erhält das Herzogtum Loth-ringen, das ihm von Franz Stephan abgetreten wird; 3) Franz Stephan heiratet Maria Theresia, die Tochter Kaiser Karls Vi. und erhält nach dem Aussterben der Medicäer (1737) das Grossherzogtum Toskana; 4) Loth-ringen soll nach dem Tode Leszcynskis an Frankreich (!) fallen (was 1766 geschieht). 5) Oer Kaiser tauscht Neapel und Sizilien gegen Parma und Piacenza an den spanischen Infanten Don Carlos aus. (Vgl. § Ii, Xii.j
Vi. Auswärtige Politik. Enger Anschluss an Österreich, der reichstreuen Gesinnung Friedrich Wilhelms entsprechend. Der geradsinnige König wird durch schlaue und hinterlistige Staatskunst des Wiener Hofes (v.seckendorf, österreichischer Gesandter, der preussische Feldmarschall v. Grum-kow in seinem Dienst) hintergangen. Der Kaiser berücksichtigt in der Jülich-Bergsch en Erbfolgefrage die Ansprüche des Königs auf Berg nicht. Dies führt zu einer vorübergehenden Entfremdung mit diesem, ja zu einem gegen den Kaiser gerichteten Bunde mit England und Frankreich (Vertrag zu Herrenhausen, Schloss bei Hannover, 1725). Bald jedoch Aussöhnung. Aber auch die im Vertrage zu Wusterhausen (1726) eingegangenen Verpflichtungen werden vom Kaiser nicht erfüllt. (1738 Anerkennung der Nachfolge des Pfalzgrafen von Pfalz-Sulzbach. Prophetisches Wort
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Leopold_von_Dessau Leopold Wolli Augusts Stanislaus_Leszcynskis Ludwigs_Xv. Ludwigs Augusts Eugen Eugen Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich Friedrich Eugens August Stanislaus_Leszcynski Franz_Stephan Franz Franz_Stephan Franz Maria_Theresia Maria Theresia Karls Carlos Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms
Extrahierte Ortsnamen: Stettin Sachsen Stralsund Stettin Polen Frankreich Spanien Sardinien Russland Sachsen Frankreich Eugens Karls Grossherzogtum_Toskana Frankreich Neapel Sizilien Piacenza Jülich-Bergsch England Frankreich Herrenhausen Hannover Wusterhausen Pfalz-Sulzbach